FAQ

Im Umbau Wir beeilen uns für Sie

Im Laufe der Zeit haben wir gemerkt, das viele Fragen noch unklar sind.

Hier enstehen die Erklärungen zu unseren häufigsten Fragen

AVGS - Was ist ein AVGS?

AVGS = der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine finanzielle Förderung für Arbeitsuchende, um den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stellt einen AVGS für die Teilnahme an sogenannten „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ aus. Dazu zählen auch ein persönliches Coaching sowie Hilfestellungen zur Wiedereingliederung.

 

Bekomme ich zusätzliche Unterstützung?

Wir bieten unseren Teilnehmenden auch über den Kurs heraus Unterstzützung an bei Fragen, Kontakt zu Ämtern, Kontakt zu Kooperationspartner. Bei schwierigen Problemen bieten wir auch eine pädagogiche Beratung an.

Gibt es eine Altersbegrenzung?

Unsere Kurse sind für Erwachsene, die eine Untertszützung brauchen. Daher liegt die Altersgrenze ab 18 Jahren.

Kann ich am Onlineunterricht teilnehmen ohne Tablet oder Laptop?

Wir stellen allen unseren Teilnehmenden in allen Kursen passende technische Geräte zur Verfügung. Wenn Sie kein Gerät besitzen erhalten Sie es von der Bildungskraft für den Zeitraum der Schulung.

Kann ich mit B1 einen Kurs besuchen?

Unsere Kurse sind für alle Interessierten mit einen min. Sprachniveau von B1 offen. Jedoch wird jeder Teilnehmende individuell beraten. Da Kurse inhaltlich unterschiedlichen sprachlichen Ansprüchen

Wie finanziere ich den Kurs?

Der Kurs kann zu 100% vom Jobcenter, der Bundesagentur für Arbeit, der Rentenversicherung und der Bundeswehr, sowie anderen Kostenträgern übernommen werden.

Unsere Kurse stehen auch Selbstzahlern zur Verfügung.

Weg von der Webseite zum Kurs:

Hier einsetzen.

Übernahme?

Wie läuft der Unterricht ab?

Welche Kurse bietet ihr an?

Was sind Tauglichkeitsuntersuchungen?

Wie schnell bekomme ich meine Tauglichkeitergebnisse?

Wie lange ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gültig?

Die Gültigkeit des Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird nicht per Gesetz geregelt. Die Gültigkeit liegt im Ermessen der Vermittlungsfachkraft des Jobcenters. In den meisten Fällen ist der AVGS aber drei Monate gültig.
Die Gültigkeit des Vermittlungsgutscheins kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von der auf dem AVGS notierten abweichen. Dazu zählen folgende Situationen:

  • Eintreten in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
  • Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
  • Ende der Arbeitslosigkeit durch z.B. der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder Mutterschutz
  • Übernahme der Vermittlungsbetreuung durch die Agentur für Arbeit
  • Ende der Arbeitssuche